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19 KiB

Attribution-ShareAlike 4.0 International

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Creative Commons Corporation ("Creative Commons") ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine rechtlichen Dienstleistungen oder Rechtsberatung an. Die Verbreitung der Creative Commons-Publiklizenzen schafft keine Anwalt- Mandanten- oder andere Beziehungen. Creative Commons stellt seine Lizenzen und verwandte Informationen auf einer "wie sie sind"-Basis zur Verfügung. Creative Commons gibt keine Garantien hinsichtlich seiner Lizenzen, des Materials, das unter ihren Bedingungen lizenziert ist, oder anderer damit verbundener Informationen. Creative Commons schließt jegliche Haftung für Schäden aus, die aus der Nutzung ihrer Lizenzen entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Verwendung von Creative Commons-Publiklizenzen

Die Creative Commons-Publiklizenzen bieten eine standardisierte Reihe von Bedingungen, die von Urhebern und anderen Rechteinhabern verwendet werden können, um originale Werke der Urheberschaft und andere urheberrechtlich geschützte Materialien sowie bestimmte andere Rechte, die in der nachstehenden Publiklizenz angegeben sind, zu teilen. Die folgenden Überlegungen dienen nur zu Informationszwecken, sind nicht erschöpfend und sind kein Bestandteil unserer Lizenzen.

 Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Publiklizenzen sind
 für die Nutzung durch diejenigen gedacht, die befugt sind, der
 Öffentlichkeit die Erlaubnis zur Nutzung von Material in
 einer Weise zu erteilen, die ansonsten durch
 Urheberrecht und bestimmte andere Rechte eingeschränkt ist. 
 Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber sollten die 
 Bedingungen und Bestimmungen der Lizenz, die sie wählen, lesen 
 und verstehen, bevor sie sie anwenden. Lizenzgeber sollten auch 
 alle notwendigen Rechte sichern, bevor sie unsere Lizenzen anwenden, 
 damit die Öffentlichkeit das Material wie erwartet wiederverwenden kann. 
 Lizenzgeber sollten deutlich kennzeichnen, welches Material nicht 
 unter die Lizenz fällt. Dazu gehört anderes CC-lizenziertes Material 
 oder Material, das unter einer Ausnahme oder Einschränkung des 
 Urheberrechts verwendet wird. Weitere Überlegungen für Lizenzgeber: 
 wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensors

 Überlegungen für die Öffentlichkeit: Durch die Verwendung einer unserer 
 Publiklizenzen gewährt ein Lizenzgeber der Öffentlichkeit die Erlaubnis, 
 das lizenzierte Material unter den angegebenen Bedingungen zu nutzen. 
 Wenn die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendeinem Grund nicht 
 erforderlich ist  zum Beispiel aufgrund einer anwendbaren Ausnahme 
 oder Einschränkung des Urheberrechts  dann unterliegt diese Nutzung 
 nicht der Lizenz. Unsere Lizenzen gewähren nur Erlaubnisse unter dem 
 Urheberrecht und bestimmten anderen Rechten, die ein Lizenzgeber 
 berechtigt ist zu gewähren. Die Nutzung des lizenzierten Materials kann 
 dennoch aus anderen Gründen eingeschränkt sein, einschließlich 
 der Tatsache, dass andere Urheberrechte oder andere Rechte an 
 dem Material bestehen. Ein Lizenzgeber kann besondere Anfragen 
 stellen, z. B. dass alle Änderungen gekennzeichnet oder beschrieben 
 werden. Obwohl dies nicht von unseren Lizenzen gefordert wird, 
 werden Sie ermutigt, diesen Anfragen, wo es angemessen ist, 
 nachzukommen. Weitere Überlegungen für die Öffentlichkeit: 
 wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensees

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Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International Public License

Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert) akzeptieren und stimmen Sie zu, an die Bedingungen dieser Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International Public License ("Öffentliche Lizenz") gebunden zu sein. Soweit diese öffentliche Lizenz als Vertrag interpretiert werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte in Erwägung Ihrer Akzeptanz dieser Bedingungen gewährt, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen solche Rechte in Erwägung der Vorteile, die der Lizenzgeber aus der Bereitstellung des lizenzierten Materials unter diesen Bedingungen erhält.

Abschnitt 1 Definitionen.

a. Abgeleitetes Material bedeutet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt und das aus dem lizenzierten Material abgeleitet oder darauf basiert, in dem das lizenzierte Material übersetzt, verändert, arrangiert, transformiert oder anderweitig in einer Weise modifiziert wird, die eine Erlaubnis gemäß den vom Lizenzgeber gehaltenen Urheberrechten und ähnlichen Rechten erfordert. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz wird abgeleitetes Material immer dann produziert, wenn das lizenzierte Material synchronisiert wird in zeitlicher Beziehung zu einem bewegten Bild.

b. Lizenz des Adapters bedeutet die Lizenz, die Sie auf Ihre Urheberrechte und ähnlichen Rechte in Ihren Beiträgen zu abgeleitetem Material gemäß den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz anwenden.

c. BY-SA-kompatible Lizenz bedeutet eine Lizenz, die auf creativecommons.org/compatiblelicenses aufgeführt ist und von Creative Commons als im Wesentlichen gleichwertig mit dieser öffentlichen Lizenz genehmigt wurde.

d. Urheberrecht und ähnliche Rechte bedeutet Urheberrecht und/oder ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Aufführung, Übertragung, Tonaufnahme und Sui Generis-Datenbankrechte, unabhängig davon, wie die Rechte bezeichnet oder kategorisiert werden. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) angegebenen Rechte keine Urheberrechte und ähnlichen Rechte.

e. Effektive technische Maßnahmen bedeuten Maßnahmen, die, in Ermangelung einer ordnungsgemäßen Autorität, nicht umgangen werden dürfen gemäß den Gesetzen, die den Verpflichtungen nach Artikel 11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags, der am 20. Dezember 1996 angenommen wurde, und/oder ähnlichen internationalen Vereinbarungen entsprechen.

f. Ausnahmen und Einschränkungen bedeuten faire Nutzung, faire Behandlung und/oder jede andere Ausnahme oder Einschränkung des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials zutrifft.

g. Lizenzbestandteile bedeutet die Lizenzattribute, die im Namen einer Creative Commons-Publiklizenz aufgeführt sind. Die Lizenzbestandteile dieser öffentlichen Lizenz sind Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

h. Lizenziertes Material bedeutet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder anderes Material, auf das der Lizenzgeber diese öffentliche Lizenz angewendet hat.

i. Lizenzierte Rechte bedeutet die Ihnen unter den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz gewährten Rechte, die auf alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials zutreffen und die der Lizenzgeber lizenziert.

j. Lizenzgeber bedeutet die Person(en) oder Entität(en), die Rechte gemäß dieser öffentlichen Lizenz gewähren.

k. Teilen bedeutet, Material der Öffentlichkeit auf irgendeine Weise oder in irgendeinem Prozess zur Verfügung zu stellen, der eine Erlaubnis gemäß den lizenzierten Rechten erfordert, wie z. B. Reproduktion, öffentliche Anzeige, öffentliche Aufführung, Verteilung, Verbreitung, Kommunikation oder Einfuhr, und Material der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, einschließlich auf Weisen, die es den Mitgliedern der Öffentlichkeit ermöglichen, auf das Material von einem Ort und zu einem Zeitpunkt zuzugreifen, die sie individuell gewählt haben.

l. Sui Generis-Datenbankrechte bedeutet Rechte, die nicht Urheberrechte sind und aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken resultieren, in der geänderten Fassung und/oder in ähnlicher Form, sowie andere im Wesentlichen gleichwertige Rechte, die weltweit gelten.

m. Sie bedeutet die Person oder Entität, die die lizenzierten Rechte gemäß dieser öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine entsprechende Bedeutung.

Abschnitt 2 Geltungsbereich.

a. Lizenzgewährung.

   1. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz 
      gewährt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, 
      gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht-exklusive, 
      unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten 
      Rechte im lizenzierten Material zu:

        a. das lizenzierte Material ganz oder teilweise zu 
           reproduzieren und zu teilen; und

        b. abgeleitetes Material zu produzieren, zu reproduzieren 
           und zu teilen.

   2. Ausnahmen und Einschränkungen. Um Zweifel zu vermeiden, 
      wo Ausnahmen und Einschränkungen auf Ihre Nutzung zutreffen, 
      gilt diese öffentliche Lizenz nicht, und Sie müssen 
      ihren Bedingungen nicht nachkommen.

   3. Laufzeit. Die Laufzeit dieser öffentlichen Lizenz ist in 
      Abschnitt 6(a) angegeben.

   4. Medien und Formate; technische Modifikationen erlaubt. 
      Der Lizenzgeber autorisiert Sie, die lizenzierten Rechte 
      in allen Medien und Formaten, die jetzt bekannt sind oder 
      künftig erstellt werden, auszuüben und technische 
      Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, um dies 
      zu tun. Der Lizenzgeber verzichtet auf und/oder erklärt 
      sich nicht bereit, irgendwelches Recht oder jede 
      Autorität geltend zu machen, um Ihnen zu verbieten, 
      technische Modifikationen vorzunehmen, die notwendig sind, 
      um die lizenzierten Rechte auszuüben, einschließlich 
      technischer Modifikationen, die erforderlich sind, um 
      effektive technische Maßnahmen zu umgehen. Für die Zwecke 
      dieser öffentlichen Lizenz führt das bloße Vornehmen von 
      Modifikationen, die durch diesen Abschnitt 2(a)(4) 
      genehmigt sind, niemals zu abgeleitetem Material.

   5. Nachgelagerte Empfänger.

        a. Angebot des Lizenzgebers  lizenziertes Material. 
           Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält 
           automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die 
           lizenzierten Rechte gemäß den Bedingungen dieser 
           öffentlichen Lizenz auszuüben.

        b. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers  abgeleitetes 
           Material. Jeder Empfänger von abgeleitetem Material 
           von Ihnen erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, 
           die lizenzierten Rechte im abgeleiteten Material 
           gemäß den Bedingungen der Lizenz des Adapters, die Sie 
           anwenden.

        c. Keine nachgelagerten Einschränkungen. Sie dürfen 
           keine zusätzlichen oder anderen Bedingungen oder 
           Einschränkungen anbieten oder auferlegen oder 
           irgendwelche effektiven technischen Maßnahmen auf das 
           lizenzierte Material anwenden, wenn dies die Ausübung 
           der lizenzierten Rechte durch einen Empfänger des 
           lizenzierten Materials einschränkt.

   6. Keine Billigung. Nichts in dieser öffentlichen Lizenz 
      stellt eine Erlaubnis dar oder kann so interpretiert 
      werden, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten 
      Materials in irgendeiner Weise mit dem Lizenzgeber oder 
      anderen, die zur Namensnennung bestimmt sind, verbunden, 
      gesponsert, unterstützt oder offiziell anerkannt sind, 
      wie in Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) vorgesehen.

b. Weitere Rechte.

   1. Moralische Rechte, wie das Recht auf Integrität, sind 
      nicht unter dieser öffentlichen Lizenz lizenziert, noch 
      sind Öffentlichkeits-, Datenschutz- und/oder andere ähnliche 
      Persönlichkeitsrechte; jedoch verzichtet der Lizenzgeber 
      insoweit, als dies möglich ist, auf und/oder erklärt sich 
      bereit, keine solchen Rechte, die vom Lizenzgeber gehalten 
      werden, in dem begrenzten Umfang geltend zu machen, der 
      erforderlich ist, damit Sie die lizenzierten Rechte 
      ausüben können, jedoch nicht anders.

   2. Patent- und Markenrechte sind nicht unter dieser 
      öffentlichen Lizenz lizenziert.

   3. Soweit möglich, verzichtet der Lizenzgeber auf jedes Recht, 
      von Ihnen für die Ausübung der lizenzierten Rechte 
      Lizenzgebühren zu verlangen, sei es direkt oder über eine 
      Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines freiwilligen oder 
      abtretbaren gesetzlichen oder zwingenden Lizenzierungsschemas. 
      In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich 
      das Recht vor, solche Lizenzgebühren zu verlangen.

Abschnitt 3 Lizenzbedingungen.

Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich den folgenden Bedingungen.

a. Namensnennung.

   1. Wenn Sie das lizenzierte Material (einschließlich in 
      modifizierter Form) teilen, müssen Sie:

        a. die folgenden Informationen beibehalten, wenn sie 
           vom Lizenzgeber mit dem lizenzierten Material bereitgestellt 
           werden:

             i. Identifizierung der Schöpfer des lizenzierten 
                Materials und anderer, die zur Namensnennung 
                bestimmt sind, in einer angemessenen Weise, die 
                vom Lizenzgeber angefordert wird (einschließlich 
                durch Pseudonym, wenn angegeben);

            ii. einen Urheberrechtsvermerk;

           iii. einen Hinweis, der auf diese öffentliche Lizenz 
                verweist;

            iv. einen Hinweis, der auf den Haftungsausschluss 
                verweist;

             v. eine URI oder einen Hyperlink zum lizenzierten 
                Material, soweit dies vernünftig möglich ist;

        b. angeben, ob Sie das lizenzierte Material 
           modifiziert haben und eine Angabe über vorherige 
           Modifikationen beibehalten; und

        c. angeben, dass das lizenzierte Material unter dieser 
           öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text 
           oder die URI oder den Hyperlink zu dieser öffentlichen 
           Lizenz einfügen.

   2. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) auf 
      jede angemessene Weise erfüllen, die auf dem Medium, den 
      Mitteln und dem Kontext basiert, in dem Sie das lizenzierte 
      Material teilen. Zum Beispiel kann es angemessen sein, 
      die Bedingungen zu erfüllen, indem Sie eine URI oder 
      einen Hyperlink zu einer Ressource bereitstellen, die die 
      erforderlichen Informationen enthält.

   3. Wenn vom Lizenzgeber angefordert, müssen Sie 
      alle Informationen, die in Abschnitt 3(a)(1)(A) 
      gefordert werden, in dem vernünftig möglichen Umfang 
      entfernen.

b. Weitergabe unter gleichen Bedingungen.

 Neben den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten auch die 
 folgenden Bedingungen, wenn Sie abgeleitetes Material teilen, 
 das Sie produzieren.

   1. Die Lizenz des Adapters, die Sie anwenden, muss eine 
      Creative Commons-Lizenz mit denselben Lizenzbestandteilen, 
      dieser Version oder einer späteren, oder eine 
      BY-SA-kompatible Lizenz sein.

   2. Sie müssen den Text oder die URI oder den Hyperlink 
      zur Lizenz des Adapters, die Sie anwenden, einfügen. 
      Sie können diese Bedingung auf jede angemessene Weise 
      erfüllen, die auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext 
      basiert, in dem Sie abgeleitetes Material teilen.

   3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder anderen Bedingungen 
      oder Einschränkungen anbieten oder auferlegen oder 
      irgendwelche effektiven technischen Maßnahmen auf 
      abgeleitetes Material anwenden, die die Ausübung der 
      Rechte einschränken, die unter der Lizenz des Adapters, 
      die Sie anwenden, gewährt werden.

Abschnitt 4 Sui Generis-Datenbankrechte.

Wenn die lizenzierten Rechte Sui Generis-Datenbankrechte umfassen, die auf Ihre Nutzung des lizenzierten Materials zutreffen:

a. um Zweifel zu vermeiden, gewährt Ihnen Abschnitt 2(a)(1) das Recht, alle oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und zu teilen;

b. wenn Sie alle oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank in einer Datenbank, in der Sie Sui Generis-Datenbankrechte haben, einfügen, dann ist die Datenbank, in der Sie Sui Generis-Datenbankrechte haben (aber nicht deren einzelne Inhalte), abgeleitetes Material, einschließlich für die Zwecke von Abschnitt 3(b); und c. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) einhalten, wenn Sie alle oder einen wesentlichen Teil des Inhalts der Datenbank teilen.

Um Zweifel zu vermeiden, ergänzt dieser Abschnitt 4 Ihre Verpflichtungen unter dieser öffentlichen Lizenz, wenn die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte umfassen.

Abschnitt 5 Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung.

a. SOFERN NICHT ANDERS VON DEM LIZENZGEBER GETROFFEN, BIETET DER LIZENZGEBER DAS LIZENZIERTE MATERIAL IM WESENTLICHEN WIE ES IST UND WIE VERFÜGBAR AN UND GIBT KEINE DARSTELLUNGEN ODER GARANTIEN IRGENDEINER ART IN BEZUG AUF DAS LIZENZIERTE MATERIAL, OB AUSDRÜCKLICH, IMPLIZIT, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. DAS BEINHALTET, OHNE EINSCHRÄNKUNG, GARANTIEN FÜR EIGENTUM, MARKTFÄHIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG, FEHLEN VON LATENTEN ODER ANDEREN MÄNGELN, GENAUIGKEIT ODER DAS VORHANDENSEIN ODER FEHLEN VON FEHLERN, UNABHÄNGIG DAVON, OB BEKANNT ODER ENTDECKBAR. WO HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE FÜR GARANTIEN VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE NICHT ZULÄSSIG SIND, KANN DIESER HAFTUNGSAUSSCH

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