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Attribution-ShareAlike 4.0 International
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Creative Commons Corporation („Creative Commons“) ist keine Anwaltskanzlei und bietet keine juristischen Dienstleistungen oder Rechtsberatung an. Die Verbreitung von Creative-Commons-Lizenzen begründet keine Anwalt-Mandanten-Beziehung oder andere Beziehung. Creative Commons stellt seine Lizenzen und zugehörigen Informationen „wie sie sind“ zur Verfügung. Creative Commons gibt keine Garantien in Bezug auf seine Lizenzen, jegliches unter deren Bedingungen lizenziertes Material oder zugehörige Informationen. Creative Commons lehnt jegliche Haftung für Schäden, die aus ihrer Nutzung entstehen, im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang ab.
Verwendung von Creative-Commons-Lizenzen
Creative-Commons-Lizenzen bieten eine standardisierte Reihe von Bedingungen, die Urheber und andere Rechteinhaber nutzen können, um originale Werke und anderes urheberrechtlich geschütztes Material sowie bestimmte andere Rechte gemäß der unten stehenden Lizenz zu teilen. Die folgenden Überlegungen dienen nur Informationszwecken, sind nicht abschließend und sind kein Bestandteil unserer Lizenzen.
Überlegungen für Lizenzgeber: Unsere Lizenzen sind für diejenigen gedacht, die berechtigt sind, der Öffentlichkeit die Nutzung von Material zu gestatten, das ansonsten durch Urheberrecht und bestimmte andere Rechte eingeschränkt ist. Unsere Lizenzen sind unwiderruflich. Lizenzgeber sollten die Bedingungen der gewählten Lizenz lesen und verstehen, bevor sie sie anwenden. Lizenzgeber sollten auch sicherstellen, dass sie alle notwendigen Rechte besitzen, bevor sie unsere Lizenzen anwenden, damit die Öffentlichkeit das Material wie erwartet wiederverwenden kann. Lizenzgeber sollten klar kennzeichnen, welches Material nicht unter die Lizenz fällt. Dazu gehören andere CC-lizenzierte Materialien oder Materialien, die unter einer Ausnahme oder Einschränkung des Urheberrechts verwendet werden. Weitere Überlegungen für Lizenzgeber:
wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensors
Überlegungen für die Öffentlichkeit: Durch die Nutzung einer unserer Lizenzen gewährt ein Lizenzgeber der Öffentlichkeit die Erlaubnis, das lizenzierte Material unter den angegebenen Bedingungen zu nutzen. Wenn die Erlaubnis des Lizenzgebers aus irgendeinem Grund nicht erforderlich ist beispielsweise aufgrund einer anwendbaren Ausnahme oder Einschränkung des Urheberrechts wird diese Nutzung nicht durch die Lizenz geregelt. Unsere Lizenzen gewähren nur Rechte unter dem Urheberrecht und bestimmten anderen Rechten, die ein Lizenzgeber berechtigt ist zu gewähren. Die Nutzung des lizenzierten Materials kann aus anderen Gründen weiterhin eingeschränkt sein, beispielsweise weil andere Urheberrechte oder andere Rechte an dem Material bestehen. Ein Lizenzgeber kann besondere Wünsche äußern, wie etwa die Kennzeichnung oder Beschreibung aller Änderungen. Obwohl dies nicht durch unsere Lizenzen vorgeschrieben ist, wird empfohlen, solche Wünsche, soweit angemessen, zu respektieren. Weitere Überlegungen für die Öffentlichkeit:
wiki.creativecommons.org/Considerations_for_licensees
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Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 Internationale Lizenz
Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (wie unten definiert) akzeptieren und stimmen Sie den Bedingungen dieser Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 Internationalen Lizenz („Öffentliche Lizenz“) zu. Soweit diese Öffentliche Lizenz als Vertrag ausgelegt werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte im Gegenzug für Ihre Annahme dieser Bedingungen gewährt, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte im Gegenzug für die Vorteile, die der Lizenzgeber durch die Bereitstellung des lizenzierten Materials unter diesen Bedingungen erhält.
Abschnitt 1 Definitionen.
a. Angepasstes Material bezeichnet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt und aus dem lizenzierten Material abgeleitet oder darauf basierend erstellt wurde, wobei das lizenzierte Material übersetzt, verändert, arrangiert, transformiert oder anderweitig in einer Weise modifiziert wird, die eine Genehmigung gemäß dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten des Lizenzgebers erfordert. Für Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz wird bei musikalischen Werken, Darbietungen oder Tonaufnahmen immer angepasstes Material erstellt, wenn das lizenzierte Material zeitlich synchronisiert mit einem bewegten Bild verwendet wird.
b. Lizenz des Bearbeiters bezeichnet die Lizenz, die Sie gemäß den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz auf Ihre Urheberrechte und ähnlichen Rechte an Ihren Beiträgen zu angepasstem Material anwenden.
c. BY-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine Lizenz, die unter creativecommons.org/compatiblelicenses aufgeführt ist und von Creative Commons als im Wesentlichen gleichwertig mit dieser Öffentlichen Lizenz anerkannt wurde.
d. Urheberrecht und ähnliche Rechte bezeichnet das Urheberrecht und/oder ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufführungs-, Rundfunk-, Tonaufnahme- und Sui-Generis-Datenbankrechte, unabhängig davon, wie die Rechte bezeichnet oder kategorisiert werden. Für Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) genannten Rechte keine Urheberrechte und ähnlichen Rechte.
e. Wirksame technische Schutzmaßnahmen bezeichnet Maßnahmen, die ohne ordnungsgemäße Autorisierung nicht umgangen werden dürfen gemäß Gesetzen, die Verpflichtungen aus Artikel 11 des WIPO-Urheberrechtsvertrags vom 20. Dezember 1996 und/oder ähnlichen internationalen Vereinbarungen erfüllen.
f. Ausnahmen und Einschränkungen bezeichnet „Fair Use“, „Fair Dealing“ und/oder andere Ausnahmen oder Einschränkungen des Urheberrechts und ähnlicher Rechte, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten.
g. Lizenzbestandteile bezeichnet die Lizenzattribute, die im Namen einer Creative-Commons-Lizenz aufgeführt sind. Die Lizenzbestandteile dieser Öffentlichen Lizenz sind Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
h. Lizenziertes Material bezeichnet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder anderes Material, auf das der Lizenzgeber diese Öffentliche Lizenz angewendet hat.
i. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Ihnen gemäß den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährten Rechte, die auf alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten und die der Lizenzgeber berechtigt ist zu lizenzieren.
j. Lizenzgeber bezeichnet die Person(en) oder Organisation(en), die Rechte gemäß dieser Öffentlichen Lizenz gewähren.
k. Teilen bezeichnet die Bereitstellung von Material für die Öffentlichkeit durch jegliche Mittel oder Prozesse, die eine Genehmigung gemäß den lizenzierten Rechten erfordern, wie Vervielfältigung, öffentliche Darstellung, öffentliche Aufführung, Verbreitung, Kommunikation oder Import sowie die Bereitstellung von Material für die Öffentlichkeit, einschließlich auf eine Weise, die es Mitgliedern der Öffentlichkeit ermöglicht, das Material von einem Ort und zu einer Zeit ihrer Wahl zu nutzen.
l. Sui-Generis-Datenbankrechte bezeichnet Rechte, die nicht aus dem Urheberrecht resultieren und sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken ergeben, sowie andere im Wesentlichen gleichwertige Rechte weltweit.
m. Sie bezeichnet die Person oder Organisation, die die lizenzierten Rechte gemäß dieser Öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine entsprechende Bedeutung.
Abschnitt 2 Umfang.
a. Lizenzgewährung.
1. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz gewährt der Lizenzgeber Ihnen hiermit eine weltweite, lizenzgebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht exklusive, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte am lizenzierten Material, um:
a. das lizenzierte Material ganz oder teilweise zu vervielfältigen und zu teilen; und
b. angepasstes Material zu erstellen, zu vervielfältigen und zu teilen.
2. Ausnahmen und Einschränkungen. Zur Klarstellung: Wenn Ausnahmen und Einschränkungen für Ihre Nutzung gelten, findet diese Öffentliche Lizenz keine Anwendung, und Sie müssen ihre Bedingungen nicht einhalten.
3. Laufzeit. Die Laufzeit dieser Öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) angegeben.
4. Medien und Formate; technische Änderungen erlaubt. Der Lizenzgeber autorisiert Sie, die lizenzierten Rechte in allen Medien und Formaten auszuüben, die jetzt bekannt sind oder später entwickelt werden, und technische Änderungen vorzunehmen, die dafür erforderlich sind. Der Lizenzgeber verzichtet auf und/oder stimmt zu, keine Rechte oder Befugnisse geltend zu machen, die Sie daran hindern könnten, technische Änderungen vorzunehmen, die für die Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich sind, einschließlich technischer Änderungen, die erforderlich sind, um wirksame technische Schutzmaßnahmen zu umgehen. Für Zwecke dieser Öffentlichen Lizenz führt das bloße Vornehmen von Änderungen, die gemäß Abschnitt 2(a)(4) autorisiert sind, niemals zur Erstellung von angepasstem Material.
5. Nachgelagerte Empfänger.
a. Angebot des Lizenzgebers Lizenziertes Material. Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers zur Ausübung der lizenzierten Rechte gemäß den Bedingungen dieser Öffentlichen Lizenz.
b. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers Angepasstes Material. Jeder Empfänger von angepasstem Material von Ihnen erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers zur Ausübung der lizenzierten Rechte am angepassten Material gemäß den Bedingungen der Lizenz des Bearbeiters, die Sie anwenden.
c. Keine nachgelagerten Einschränkungen. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen anbieten oder auferlegen oder wirksame technische Schutzmaßnahmen auf das lizenzierte Material anwenden, wenn dies die Ausübung der lizenzierten Rechte durch einen Empfänger des lizenzierten Materials einschränkt.
6. Keine Unterstützung. Nichts in dieser Öffentlichen Lizenz stellt eine Erlaubnis dar oder kann so ausgelegt werden, dass Sie oder Ihre Nutzung des lizenzierten Materials mit dem Lizenzgeber oder anderen, die gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) als Urheber genannt werden sollen, verbunden, unterstützt oder offiziell anerkannt sind.
b. Andere Rechte.
1. Persönlichkeitsrechte, wie das Recht auf Integrität, werden nicht gemäß dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert, ebenso wenig wie Rechte auf Öffentlichkeit, Privatsphäre und/oder andere ähnliche Persönlichkeitsrechte; jedoch verzichtet der Lizenzgeber, soweit möglich, auf und/oder stimmt zu, keine solchen Rechte geltend zu machen, die der Lizenzgeber besitzt, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Ausübung der lizenzierten Rechte zu ermöglichen, jedoch nicht darüber hinaus.
2. Patent- und Markenrechte werden nicht gemäß dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert.
3. Soweit möglich, verzichtet der Lizenzgeber auf jegliches Recht, Lizenzgebühren von Ihnen für die Ausübung der lizenzierten Rechte zu erheben, sei es direkt oder über eine Verwertungsgesellschaft gemäß einem freiwilligen oder verzichtbaren gesetzlichen oder obligatorischen Lizenzierungssystem. In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich das Recht vor, solche Lizenzgebühren zu erheben.
Abschnitt 3 Lizenzbedingungen.
Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich den folgenden Bedingungen.
a. Namensnennung.
1. Wenn Sie das lizenzierte Material (einschließlich in modifizierter Form) teilen, müssen Sie:
a. Folgendes beibehalten, wenn es vom Lizenzgeber mit dem lizenzierten Material bereitgestellt wird:
i. Identifikation der Urheber des lizenzierten Materials und aller anderen, die als Urheber genannt werden sollen, in einer vom Lizenzgeber angemessenen Weise (einschließlich durch Pseudonym, falls angegeben);
ii. einen Urheberrechtshinweis;
iii. einen Hinweis, der auf diese Öffentliche Lizenz verweist;
iv. einen Hinweis, der auf den Haftungsausschluss verweist;
v. eine URI oder einen Hyperlink zum lizenzierten Material, soweit dies praktikabel ist;
b. angeben, ob Sie das lizenzierte Material modifiziert haben, und eine Angabe zu vorherigen Änderungen beibehalten; und
c. angeben, dass das lizenzierte Material unter dieser Öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text dieser Lizenz oder die URI oder den Hyperlink zu dieser Lizenz beifügen.
2. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) auf jede angemessene Weise erfüllen, basierend auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext, in dem Sie das lizenzierte Material teilen. Beispielsweise kann es angemessen sein, die Bedingungen durch Bereitstellung einer URI oder eines Hyperlinks zu einer Ressource zu erfüllen, die die erforderlichen Informationen enthält.
3. Wenn der Lizenzgeber dies verlangt, müssen Sie alle Informationen gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A) entfernen, soweit dies praktikabel ist.
b. Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten die folgenden Bedingungen, wenn Sie angepasstes Material teilen, das Sie erstellt haben.
1. Die Lizenz des Bearbeiters, die Sie anwenden, muss eine Creative-Commons-Lizenz mit denselben Lizenzbestandteilen sein, diese Version oder später, oder eine BY-SA-kompatible Lizenz.
2. Sie müssen den Text der Lizenz des Bearbeiters, die Sie anwenden, oder die URI oder den Hyperlink zu dieser Lizenz beifügen. Sie können diese Bedingung auf jede angemessene Weise erfüllen, basierend auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext, in dem Sie angepasstes Material teilen.
3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen anbieten oder auferlegen oder wirksame technische Schutzmaßnahmen auf angepasstes Material anwenden, die die Ausübung der gemäß der Lizenz des Bearbeiters gewährten Rechte einschränken.
Abschnitt 4 Sui-Generis-Datenbankrechte.
Wenn die lizenzierten Rechte Sui-Generis-Datenbankrechte umfassen, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten:
a. Zur Klarstellung: Abschnitt 2(a)(1) gewährt Ihnen das Recht, alle oder einen wesentlichen Teil der Inhalte der Datenbank zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu vervielfältigen und zu teilen;
b. Wenn Sie alle oder einen wesentlichen Teil der Inhalte der Datenbank in eine Datenbank aufnehmen, in der Sie Sui-Generis-Datenbankrechte besitzen:
Rechte, dann die Datenbank, in der Sie Sui Generis-Datenbankrechte haben (aber nicht deren einzelne Inhalte), ist angepasstes Material,
einschließlich für Zwecke von Abschnitt 3(b); und
c. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) einhalten, wenn Sie alle oder einen wesentlichen Teil der Inhalte der Datenbank teilen.
Zur Klarstellung ergänzt dieser Abschnitt 4 Ihre Verpflichtungen aus dieser öffentlichen Lizenz und ersetzt sie nicht, wenn die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte umfassen.
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Abschnitt 5 Haftungsausschluss und Begrenzung der Haftung.
a. SOFERN NICHT ANDERS VOM LIZENZGEBER SEPARAT VEREINBART, BIETET DER LIZENZGEBER DAS LIZENZIERTE MATERIAL, SOWEIT MÖGLICH, "WIE BESEHEN" UND "WIE VERFÜGBAR" AN UND MACHT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN IRGENDWELCHER ART IN BEZUG AUF DAS LIZENZIERTE MATERIAL, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND, GESETZLICH ODER ANDERWEITIG. DIES UMFASST UNTER ANDEREM GARANTIEN BEZÜGLICH TITEL, HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, NICHTVERLETZUNG, FEHLEN VON VERBORGENEN ODER ANDEREN MÄNGELN, GENAUIGKEIT ODER DAS VORHANDENSEIN ODER NICHTVORHANDENSEIN VON FEHLERN, OB BEKANNT ODER ENTDECKBAR. WO HAFTUNGSAUSSCHLÜSSE VON GARANTIEN NICHT VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE ERLAUBT SIND, KANN DIESER HAFTUNGSAUSSCHLUSS FÜR SIE NICHT GELTEN.
b. SOWEIT MÖGLICH, HAFTET DER LIZENZGEBER IN KEINEM FALL IHNEN GEGENÜBER AUF GRUNDLAGE IRGENDEINER RECHTSTHEORIE (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF FAHRLÄSSIGKEIT) ODER ANDERWEITIG FÜR DIREKTE, BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGESCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN, EXEMPLARISCHE ODER ANDERE VERLUSTE, KOSTEN, AUSGABEN ODER SCHÄDEN, DIE AUS DIESER ÖFFENTLICHEN LIZENZ ODER DER NUTZUNG DES LIZENZIERTEN MATERIALS ENTSTEHEN, SELBST WENN DER LIZENZGEBER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, KOSTEN, AUSGABEN ODER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. WO EINE HAFTUNGSBEGRENZUNG NICHT VOLLSTÄNDIG ODER TEILWEISE ERLAUBT IST, KANN DIESE BEGRENZUNG FÜR SIE NICHT GELTEN.
c. Der oben bereitgestellte Haftungsausschluss und die Haftungsbegrenzung sind so auszulegen, dass sie, soweit möglich, einem absoluten Haftungsausschluss und Verzicht auf jegliche Haftung am nächsten kommen.
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Abschnitt 6 Laufzeit und Beendigung.
a. Diese öffentliche Lizenz gilt für die Laufzeit der hier lizenzierten Urheberrechte und ähnlichen Rechte. Wenn Sie jedoch gegen diese öffentliche Lizenz verstoßen, enden Ihre Rechte aus dieser öffentlichen Lizenz automatisch.
b. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) beendet wurde, wird es wiederhergestellt:
1. automatisch ab dem Datum, an dem der Verstoß behoben wird, vorausgesetzt, er wird innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Entdeckung des Verstoßes behoben; oder
2. durch ausdrückliche Wiederherstellung durch den Lizenzgeber.
Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 6(b) berührt nicht das Recht des Lizenzgebers, Rechtsmittel wegen Ihrer Verstöße gegen diese öffentliche Lizenz einzulegen.
c. Zur Klarstellung: Der Lizenzgeber kann das lizenzierte Material auch unter separaten Bedingungen anbieten oder die Verbreitung des lizenzierten Materials jederzeit einstellen; dies beendet jedoch diese öffentliche Lizenz nicht.
d. Die Abschnitte 1, 5, 6, 7 und 8 bleiben auch nach Beendigung dieser öffentlichen Lizenz bestehen.
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Abschnitt 7 Andere Bedingungen.
a. Der Lizenzgeber ist nicht an zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, die Sie mitteilen, es sei denn, sie wurden ausdrücklich vereinbart.
b. Jegliche Vereinbarungen, Absprachen oder Übereinkünfte bezüglich des lizenzierten Materials, die hier nicht angegeben sind, sind getrennt und unabhängig von den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz.
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Abschnitt 8 Auslegung.
a. Zur Klarstellung: Diese öffentliche Lizenz reduziert, beschränkt, beschränkt oder auferlegt keine Bedingungen für die Nutzung des lizenzierten Materials, die rechtmäßig ohne Erlaubnis gemäß dieser öffentlichen Lizenz erfolgen könnten.
b. Soweit möglich, wird jede Bestimmung dieser öffentlichen Lizenz, die als nicht durchsetzbar erachtet wird, automatisch auf das Mindestmaß reformiert, das erforderlich ist, um sie durchsetzbar zu machen. Wenn die Bestimmung nicht reformiert werden kann, wird sie von dieser öffentlichen Lizenz abgetrennt, ohne die Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bedingungen zu beeinträchtigen.
c. Kein Begriff oder keine Bedingung dieser öffentlichen Lizenz wird aufgehoben und keine Nichteinhaltung wird akzeptiert, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vom Lizenzgeber vereinbart.
d. Nichts in dieser öffentlichen Lizenz stellt eine Einschränkung oder einen Verzicht auf Privilegien und Immunitäten dar, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich der rechtlichen Verfahren einer Gerichtsbarkeit oder Behörde.
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Creative Commons ist keine Partei seiner öffentlichen Lizenzen. Nichtsdestotrotz kann Creative Commons eine seiner öffentlichen Lizenzen auf Material anwenden, das es veröffentlicht, und wird in diesen Fällen als „Lizenzgeber“ betrachtet. Der Text der Creative-Commons-Öffentlichen-Lizenzen ist der Öffentlichkeit unter der CC0 Public Domain Dedication gewidmet. Abgesehen von dem begrenzten Zweck, anzugeben, dass Material unter einer Creative-Commons-Öffentlichen-Lizenz geteilt wird, oder wie anderweitig durch die Creative-Commons-Richtlinien unter creativecommons.org/policies gestattet, autorisiert Creative Commons die Verwendung der Marke „Creative Commons“ oder einer anderen Marke oder eines Logos von Creative Commons nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, in Verbindung mit nicht autorisierten Änderungen an einer seiner öffentlichen Lizenzen oder anderen Vereinbarungen, Absprachen oder Übereinkünften bezüglich der Nutzung des lizenzierten Materials. Zur Klarstellung: Dieser Absatz ist nicht Teil der öffentlichen Lizenzen.
Creative Commons kann unter creativecommons.org kontaktiert werden.
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